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Erteilung

Das Anmelden und das Erteilungsverfahren sind bei technischen Schutzrechten nicht nur die mit der größten Herausforderung, beide bestimmen auch wesentlich die Qualität eines Schutzrechtes. Der noch so weite erfinderische Wurf bringt wenig, wenn dieser nicht in ein durchsetzbares Schutzrecht überführt wird. Unsere technische und juristische Qualifikation gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen sowie der Durchführung von Erteilungsverfahren vor allen weltweit relevanten Patentbehörden gewährleisten sowohl Effektivität als auch Effizienz von Erteilungsverfahren.