Die schiere Zahl und der kaum unüberschaubare Schutzbereich erteilter Schutzrechte erfordern in etlichen Situationen eine genaue Analyse der Schutzrechtslage – sei es bei der Entwicklung, Einführung oder Vermarktung neuer Produkte, dem Auffinden zukünftiger Marktchancen oder der Übernahme von Firmen oder Firmenteilen. Basierend auf einer Recherche zu Konkurrenten oder bestimmten Technikbereichen analysieren und bewerten wir mögliche Konflikte oder zukünftige Chancen – je nach Auftrag.
Das Anmelden und das Erteilungsverfahren sind bei technischen Schutzrechten nicht nur die mit der größten Herausforderung, beide bestimmen auch wesentlich die Qualität eines Schutzrechtes. Der noch so weite erfinderische Wurf bringt wenig, wenn dieser nicht in ein durchsetzbares Schutzrecht überführt wird. Unsere technische und juristische Qualifikation gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Ausarbeitung von Patentanmeldungen sowie der Durchführung von Erteilungsverfahren vor allen weltweit relevanten Patentbehörden gewährleisten sowohl Effektivität als auch Effizienz von Erteilungsverfahren.
Gewerbliche Schutzrechte sind reine Verbietungsrechte. Das Vorgehen gegen den unberechtigten Benutzer gehört daher zum Wesen von Patenten, Gebrauchsmustern und Marken. Ein solches Vorgehen ist mit Aufwand, Kosten und Risiken verbunden, will daher gut geplant und zielgerichtet durchgeführt sein. Wir planen und organisieren die Durchsetzung Ihrer Rechte – und das weltweit mit uns persönlich bekannten Anwälten auch im noch so entfernten Ausland.
Wenn Sie selbst eine Erfindung nicht nutzen wollen oder können oder Ihr Mitbewerber eine glänzende Idee hatte, dann wird es Zeit über Lizenzen nachzudenken und im nächsten Schritt vielleicht in Verhandlungen einzutreten. Hier kommt es darauf an, Verträge so zu gestalten, dass nicht nur Ihr Wille in Worte gegossen ist, sondern auch zukünftige Entwicklungen einer Zusammenarbeit begleitet und moderiert werden können.